Schweigepflicht
Rechtsanwälte unterstehen dem Anwaltsgeheimnis. Die anwaltliche Schweigepflicht bildet die Grundlage für ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Das Anwaltsgeheimnis gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.
Honorarrichtlinien
Bei der Mandatsaufnahme werden die Honorargrundlagen vereinbart. Unser Honorar berechnet sich üblicherweise auf der Basis von Zeitaufwand und/oder Streitwert.
Unentgeltliche Prozessführung
Im Bedarfsfall prüfen wir Ihren Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung und stellen die erforderlichen Anträge.